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   OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07   

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https://dejure.org/2008,11434
OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07 (https://dejure.org/2008,11434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2008 - 3 U 155/07 (https://dejure.org/2008,11434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 3 U 155/07 (https://dejure.org/2008,11434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Darlehens i.F.d. Einräumung eines finanziellen Engpasses ungewisser Dauer; Inhalt des in einer Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld vorgenommenen abstrakten Schuldanerkenntnisses i.F.d. Leistung in Höhe der ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 128; ; HGB § 129; ; HGB § 362; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angriff der Kostenentscheidung im Wege der Revision - Unzulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft eines vermögenslosen Prozessstandschafters - Zur Haftung des BGB -Gesellschafters für Forderungen gegenüber der Gesellschaft - Zur Beweislast des Verbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Erfordern diese einen Geschäftsbetrieb, wie die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Erfordern diese einen Geschäftsbetrieb, wie die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Denkbar ist lediglich, dass eine natürliche Person, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ähnlicher Zielrichtung Verbraucher sein kann (BGH NJW 2002, 368, 370).
  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    In einer Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld, in der - wie hier - auch eine persönliche Schuld in Höhe des Grundschuldbetrages anerkannt und bestimmt wird, ist davon auszugehen, dass der Gläubiger aus der Urkunde den angegebenen Betrag nur einmal verlangen und vollstrecken kann (BGH MDR 1988, 384, 385), auch wenn die gesicherten Forderungen höher sind (BGH-RR 1988, 567).
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des VerbrKrG in Abgrenzung hierzu ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte wirtschaftlich selbständige Tätigkeit unter Teilnahme am Wettbewerb, wobei die Verwaltung eigenen Vermögens - auch bei größerer Kapitalanlage - nicht dazu gerechnet wird (BGHZ 63, 32, 33).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Die formularmäßige Ausdehnung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten ist nur dann unwirksam, wenn es sich dabei um solche von Dritten handelt (vgl. BGH NJW 2001, 1416).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Das bedeutet, dass der Gesellschaftsgläubiger für eine von der Gesellschaft geschuldeten Leistung den Gesellschafter persönlich (d.h. mit seinem gesamten Vermögen), unbeschränkt, unmittelbar, primär (d.h. nicht nur nachträglich zur Gesellschaft) und auf die gesamte Leistung in Anspruch nehmen kann (vgl. nur BGH NJW 2001, 1056, 1061; Palandt-Sprau, 67. Aufl., § 714 Rn. 14).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Die Erfassung der künftigen Ansprüche der Beklagten im Rahmen der geschäftlichen Verbindung zu dem Kläger zu 2. ist weder überraschend noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung (vgl. dazu BGH NJW 2000, S. 2675).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05

    Einlage einer Forderung in das Betriebsvermögen einer Anwaltssozietät

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Das Amtsgericht Potsdam ordnete auf Betreiben der Beklagten mit Beschluss vom 08.03.2005 (2 K 124/05) die Zwangsversteigerung für das im Grundbuch von B. Blatt 257 eingetragene Grundstück an.
  • OLG Hamm, 07.06.1988 - 24 U 209/86

    Gewillkürte Prozeßstandschaft; Zedent; Zessionar; Schutzwürdiges Interesse;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
    Bei einer vermögenslosen natürlichen Person kann zwar ein Interesse bestehen, eine abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuklagen, um im Falle des Obsiegens durch die Leistung der beklagten Partei an den materiell Berechtigten die eigene Verbindlichkeit gegenüber dieser ganz oder teilweise zu tilgen (vgl. OLG Hamm, NJW 1989, 463, 464).
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